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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall kurz vor der Einsatzstelle... (Absicherungsthematik) | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 806226 | ||
Datum | 28.03.2015 12:54 MSG-Nr: [ 806226 ] | 5677 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter M. Mein Gegenbeispiel - ok, mag in Österreich rechtlich anders geregelt sein: Die ASFINAG bedeckt zB Böschungsmäher mit dem schweren LkW mit ganz großem "Christbaum" hinten dran, laufenden Leuchtpfeilen auf einer ca 2,5x3 m großen LED-Matrix und allem was dazugehört. Und wenn gerade der Mittelstreifen gemäht wird ist das bei Schrittgeschwindigkeit auf der Überholspur eine sehr sinnvolle Maßnahme Auch in Deutschland müssen bestimmte Fahrzeuge für den Straßenunterhalt Leuchtmittel einsetzen, die für die gleiche Verwendung an Feuerwehrfahrzeugen m.W. nach wie vor nicht zulässig sind, also entweder über Einzelgenehmigungen oder illegal betrieben werden... Wenigstens ist man in der Praxis jetzt soweit, dass bei Heckwarnanlagen bei geringer Geschwindigkeit schon eine Einschaltung möglich ist und die nicht (überall) mehr zwingend an die Handbremse zu koppeln ist, aber auch da gibts in der Praxis sehr große Unterschiede... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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