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Feuerwehrgesetz
RubrikAtemschutz zurück
ThemaHöchstalter G 26.37 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg806477
Datum31.03.2015 21:13      MSG-Nr: [ 806477 ]2139 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Martin S.

Leider ist es in BaWü ja so, dass mit erreichen des 65. Lebensjahres man ja aus der Einsatzmannschaft ausscheidet.


Was sie aber nicht gänzlich vom Einsatz- und Übungsdienst ausschließt, der § 14 " Dienstpflichten " des FwG für BaWü sagt im Abs. 2 aus:

"(2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen
werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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