Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 806666 |
Datum | 04.04.2015 21:04 MSG-Nr: [ 806666 ] | 51072 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Landkreis
Integrierte Leitstelle
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
Geschrieben von Andreas L.Geschrieben von Jan Osnabrügge"Steht bei Euch automatisch ein RTW zur Absicherung der Feuerwehreinsatzkräfte bei Einsätzen unter PA bereit?"
Ja.
Geschrieben von Jan Osnabrügge"Muss der RTW durch den Einsatzleiter extra nachbestellt werden?"
Nein.
Aktuell gilt bei uns im LK, sinngemäß, folgende Regelung:
Es wurde klargestellt, dass präventive Einsätze zur Absicherung der Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Aufgabe des Rettungsdienstes sind. Die Kostenträger regen an soweit nicht bereits so verfahren wird die Leitstellen/ Integrierten Leitstellen anzuweisen entsprechend zu verfahren.
Natürlich sendet die ILS, wenn möglich, auch weiterhin einen RTW Dieser darf und soll aber von der Leitstelle wieder abgezogen werden wenn seine Aufgabe nur noch in der Absicherung der Einsatzkräfte besteht.
Der Einsatzleiter vor Ort kann in diesem Fall nicht auf das Fahrzeug bestehen.
Diese Einsatzkräfteabsicherung sollte über den zuständigen Ortsverein oder durch Kräfte der Feuerwehr erfolgen.
Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt?
Frage daher weil bei uns in der Nachbarschaft aktuell passiert (mehre Trupps im Einsatz, RTW abgezogen).
Schöne Osterfeiertage.
Manfred
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| 22.07.2008 19:14 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
| 22.07.2008 19:18 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.07.2008 20:30 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 21:20 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 23.07.2008 10:18 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 22.07.2008 19:28 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:35 |
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Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
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., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
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Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
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., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |