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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaTransport(-behälter) kontaminiertes Ölbindemittel20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806705
Datum05.04.2015 20:28      MSG-Nr: [ 806705 ]5218 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Ah, interessant. Ist die Gültigkeitsdauer der Aussage denn im Text beziffert, oder gilt das ganze unbefristet bis zum Sankt-Nimmerleinstag? Ich hätte nämlich den Verdacht, dass der Entsorger in einigen Jahren ggf. gar nicht mehr darüber nachdenkt, was er am 10.01.2014 geschrieben hat wenn er an seinem Entsorgungssystem etwas ändert.

Da keine Befristung genannt ist gehe ich davon aus das es bis auf Widerruf gilt. Jedoch könnte ich mir durchaus vorstellen nach dem Ablauf einer gewissen Frist ggf. erneut dort anzufragen. Derzeit sehe ich aber keinen Bedarf.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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