Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 806827 |
Datum | 08.04.2015 09:06 MSG-Nr: [ 806827 ] | 46698 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo Daniel,
trotz Deiner Polemik und Unterstellung antworte ich Dir. Ich hab die Regelung in BaWü nicht verteidigt, sondern lediglich Fakten dargelegt.
Und nun mal zurück zu den Fakten:
Im RDG BaWü ist nur beschrieben, dass der Rettungsdienst die Aufgaben Notfallrettung und Krankentransport hat, nämlich Notfallrettung und Krankentransport ohne nähere Definition, was dem Rettungsdienst Spielräume für Bereitstellung im Rahmen von Feuerwehreinsätzen ermöglicht hat.
Das für Dich zuständige RDG Niedersachsen definiert explizit die Aufgaben des Rettungsdienstes viel enger als das Gesetz BaWü. Und im §2 in Niedersachsen ist bei den Aufgaben nicht vermerkt, dass die Bereitstellung im Rahmen eines FW-Einsatzes Aufgabe des Rettungsdienstes ist. Da im §2 auch nicht die Formulierung unter anderem verwendet wir, ist der §2 eine volltändige Aufzählung der Aufgaben. Fast gleichlautende Regelungen finden sich in NRW, SH und Bayern im Rettungsdienstgesetz. Jede Bereitstellung eines RTW oder KTWs des Regeldienstes im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes ist bei Euch in Gesetzesverstoß.
Geschrieben von Daniel R.Ähm... ja, das ist ja mal eine äußerst kreative Auslegung! Seit wann bitte ist ein Feuerwehreisatz eine "Veranstaltung" oder gar die "Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" ?
Feuerwehren, und alle anderen BOS, werden im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben tätig, sogar hoheitlich, ihre Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr sind mitnichten "Veranstaltungen"! Wer bitte kommt auf solche Ideen, zu solchen Auslegungen?
Ich wüßte nicht, wo ich geschrieben habe, das Feuerwehreinsätze eine Veranstaltung seinen, bzw. die von Dir genannten Aufgabenwahrnehmung in zweifel gezogen habe. Nur hat dies bei der Frage, ob ein RTW des Regel-RD in Bereitstellung gehen darf oder nicht leider keine Relevanz. Daher habe ich lediglich geschrieben, dass für diese beiden Aufgaben der Rettungsdienst nicht zuständig ist. Und ja, auch wenn es Deiner Meinung wiederstrebt, aber sowohl der Geetzgeber, Gerichte als auch die Unfallkassen sehen den Dienst im Rahmen der Feuerwehr als unternehmerische Täigkeit und dann gelten die Vorschriften der GUV und danach braucht es für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen Betriebssanitätsdienst mit entsprechender Quote Ersthelfer und Betriebssanitäer mit entsprechendem Equipement (abgeschlossener Behandlungsraum mit Liege, etc.). Eine gesetzliche Regelung, die für den Rettungsdienst die Aufgabe "Absicherung eines Feuerwehreinsatzes" vorsieht konnte ich nirgends finden. Ich bitte hier um belastbare Quellen.
Nicht umsonst halten Berufsfeuerwehren in vielen Städten, auch wenn Sie den Regelrettungsdienst durchführen "Zug-RTWs" vor um für die eigene Mannschaft eine Absicherung zu haben. Gaubst Du, wenn Deine Meinung stimmen würde, dass dies Aufgabe des Regelrettungsdienst wäre, dass die Kommunen dies Kosten tragen würden? Mitnichten.
Gruß
Simon
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| 22.07.2008 19:14 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
| 22.07.2008 19:18 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.07.2008 20:30 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 21:20 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 23.07.2008 10:18 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 22.07.2008 19:28 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:35 |
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Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
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., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
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Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
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., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |