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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806830 | ||
Datum | 08.04.2015 09:39 MSG-Nr: [ 806830 ] | 46454 x gelesen | ||
Hallo, dazu habe ich jetzt eine Frage: Wie sollte Deiner Meinung nach das Vorgehen bei Brandeinsatz mit Pers. in Gefahr dann aussehen? Anfahrt RTW + NEF und wann gehen die wieder wenn primär kein Pat. anzutreffen ist aber durch weitere Brandbekämpfung bzw. absuchen von Räumen eine konkrete Gefährdung der AGT vorliegt? Gleich, nach Abschluss der Suchmaßnahmen? Ich vergleich das gerade gedanklich mit einer Geiselnahme oder einer Person die in suizidaler (vermuteter) Absicht sich auf einer Brücke befindet. Hier wird von einer konkreten Gefährdung für Personen ausgegangen und daher gibt es eine Bereitstellung. Je nach Ausgang brauch ich die oder eben auch leider nicht mehr. Wenn man die Gesundheit der dort betroffenen mit der der AGT gleichsetzt, ist entweder für beide der RD vorzuhalten (mein Wahl), grundsätzlich nur die Hiorg hinzuschicken oder erstmal mit den jeweils vorhandenen Ersthelfern auszukommen. Gesetzt hin oder her. Für mich stellt sich die Frage in keinem der Fälle wer von den genannten Personen mehr oder weniger "wert" ist bzw. geschützt sein muss. Wenn möglich RD und wenn einvernehmlich tragbar, weiter mit Hiorg oder Ergänzung durch diese. Alles andere ist der Versuch die Hilfsfristen wie immer nur knapp zu halten oder wie immer seit Jahren knapp nicht zu erreichen und zwar mit dem selben Ansatz von Personal und Material --> Geld! ...aber die Selbstkontrolle in BW funktioniert ja bestens und wird vom Minister bestätigt. Kopfschüttel. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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