Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz #
| 115 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806838 |
Datum | 08.04.2015 16:00 MSG-Nr: [ 806838 ] | 46829 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Gesetzliche Unfallversicherung
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Berufsfeuerwehr
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfsorganisation
Rettungsdienst
Bayerisches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
geschrieben von Simon S.:
trotz Deiner Polemik und Unterstellung antworte ich Dir. Ich hab die Regelung in BaWü nicht verteidigt, sondern lediglich Fakten dargelegt.
Das ist nett. Auch, dass Du, als immerhin stellv. Kreisbereitschaftsleiter des DRK KV Tübingen, dir hier so viel Mühe gibts... ;-)
Und im §2 in Niedersachsen ist bei den Aufgaben nicht vermerkt, dass die Bereitstellung im Rahmen eines FW-Einsatzes Aufgabe des Rettungsdienstes ist. Da im §2 auch nicht die Formulierung unter anderem verwendet wir, ist der §2 eine volltändige Aufzählung der Aufgaben. Fast gleichlautende Regelungen finden sich in NRW, SH und Bayern im Rettungsdienstgesetz. Jede Bereitstellung eines RTW oder KTWs des Regeldienstes im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes ist bei Euch in Gesetzesverstoß.
Oha! Na gut, dass Du das mal "richtig gestellt" hast. Aber im Ernst: Deine Auslegung dürfte bei uns und in den anderen erwähnten Bundesländern allenfalls für Erheiterung sorgen (bei mir ist das jedenfalls grade so). 1. Merke: Nicht alles, was im Gesetzestext nicht auch explizit erwähnt ist, ist im Umkehrschluss automatisch verboten -> ein "Gesetzesverstoß" (dann bräuchte man nämlich keine Juristen, Richter, keine Justiz, die das Recht auslegen). 2. Juristen arbeiten da z.B. gerne mit einer abstrakten, drohenden Gefahr, der Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden Ereignisses - und schwupps ist die gesetzliche Grundlage wieder vorhanden. Heißt: Besteht eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit - hier: Eine lebensbedrohlich verletzte Person, bei der schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinsch versorgt wird - kann das bedeuten, dass der Fall so behandelt wird / werden muss, als gebe es bereits eine lebensbedrohlich verletzte Person. Deswegen ist es in der Regel landauf landab üblich, dass bei entsprechenden Feuerwehreinsätzen ein RTW in Bereitstellung steht, übrigens wohl auch im Ländle. Weiter, inzwischen bereits von einem anderen Poster erwähnt, schwirrt mir auch schon die ganze Zeit der Fall Bereitstellung im Fall von kritischen Polizeieinsätzen (SEK usw.) im Kopf rum. Auch hier Bereitstellung aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit, und ich möchte mal sehen was passiert, wenn Du dem Polizeiführer mitteilst, dass er sich doch bitte einen "Betriebssanitätsdienst" organisieren soll...
Ich wüßte nicht, wo ich geschrieben habe, das Feuerwehreinsätze eine Veranstaltung seinen
Hier (ein Posting zuvor):
Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes (was im Falle eines FW-Einsatzes der rechtliche Rahmen ist).
In der deutschen Sprache bedeutet dieser Satz: Rechtlich sei ein (Feuerwehr-) Einsatz wie eine Veranstaltung zu behandeln. Ein (Feuerwehr-) Einsatz ist aber defacto alles andere als eine "Veranstaltung", kann also auch nicht als solche behandelt werden!
Und ja, auch wenn es Deiner Meinung wiederstrebt, aber sowohl der Geetzgeber, Gerichte als auch die Unfallkassen sehen den Dienst im Rahmen der Feuerwehr als unternehmerische Täigkeit und dann gelten die Vorschriften der GUV
Oha, Du und Deine Gesetzesauslegungen... Ja, im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung spricht man auch bei Feuerwehren vom "Unternehmer" (Träger der Feuerwehr). Aber nur hier! Sonst hingegen ist Feuerwehr grade keine "unternehmerische Tätigkeit" der Kommunen (ganz im Gegenteil: darf es nicht sein, nicht in Konkurrenz treten!), sondern gesetzliche Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen (übergeordnet Kreise und Länder)! Das sieht grade auch der Gesetzgeber so, denn genau deswegen hat er z.B. Brandschutzgestze erschaffen, und Gerichte orientieren sich ebenfalls üblicher Weise an diesen Gesetzen.
und danach braucht es für bestimmte gefahrenlastige Tätigkeiten einen Betriebssanitätsdienst mit entsprechender Quote Ersthelfer und Betriebssanitäer mit entsprechendem Equipement (abgeschlossener Behandlungsraum mit Liege, etc.).
1. Unterscheide Freiwillige Feuerwehren und berufliche / hauptamtliche Feuerwehren bzw. Berufsfeuerwehren (resp. deren Mitarbeiter). 2. Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Oder ist das auch eine Laien "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" Gesetzesauslegung?
Eine gesetzliche Regelung, die für den Rettungsdienst die Aufgabe "Absicherung eines Feuerwehreinsatzes" vorsieht konnte ich nirgends finden. Ich bitte hier um belastbare Quellen.
Sehr gerne, eingangs beschrieben.
Nicht umsonst halten Berufsfeuerwehren in vielen Städten, auch wenn Sie den Regelrettungsdienst durchführen "Zug-RTWs" vor um für die eigene Mannschaft eine Absicherung zu haben. Gaubst Du, wenn Deine Meinung stimmen würde, dass dies Aufgabe des Regelrettungsdienst wäre, dass die Kommunen dies Kosten tragen würden? Mitnichten.
Vorab: Es get nicht um meine "Meinung". Du möchtest Dich ber vielleicht nochmal über die Organisation des Rettungsdienstes in anderen Bundesländern informieren. Wichtigster Punkt: Träger des RD sind dort regelmäßig die Kreise und kreisfreien Städte...
Weiter: Was für "Zug-RTWs"? Richtig ist, dass zum Löschzug einer Berufsfeuerwehr in aller Regel auch ein RTW gehört. In keiner mir bekannten Stadt, in der die BF den Regel-RD durchführt, wird allerdings (noch - wenn es überhaupt jemals so war) ein regelrechter "Zug-RTW" zurück- oder vorgehalten. Wenn die an der Wache stationierten RTW bereits im Einsatz sind, kommt eben ein anderer, mitunter auch von einer HiOrg (wenn die im RD eingebunden ist). "Zug-RTW", die, wie du schreibst, auf Kosten der betreffenden Kommunen nur zur Absicherung der eigenen Kräfte vorgehalten werden, gibt es weder in Berlin, noch in Hamburg oder Hannover, Braunschweig usw., auch nicht in NRW und selbst nicht in Frankfurt am Main, wo man diesen Begriff wohl, meines Wissens, mal kannte. Ein Sonderfall könnte München (oder bayrische BFs allgemein) sein, weil auch dort das BRK regelmäßig die Notfallrettung durchführt, auch diese RTW werden meines Wissens allerdings längst regelmäßig eingesetzt und stehen nicht "nur" zur Absicherung der (eigenen) Feuerwehrkräfte zur Verfügung.
Gruß
Daniel
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| 22.07.2008 19:14 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
| 22.07.2008 19:18 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.07.2008 20:30 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 21:20 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 23.07.2008 10:18 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 22.07.2008 19:28 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:35 |
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Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
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., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
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Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
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., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |