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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaOnline Petition Rettungsgasse in den Nachrichten    # 22 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen806842
Datum08.04.2015 17:37      MSG-Nr: [ 806842 ]7383 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Tobias R.:
ich habe die Bitte an euch, euch mal meine online Petition durchzulesen und zu Unterschreiben. Es ist echt wichtig, dass in diesem Gebiet etwas unternommen wird.
Die Online Petition - das neue Lieblingskind der Deutschen für und gegen alles mögliche... Tut mir leid, ich werde die Online-Petition nicht unterschreiben. Nicht nur, weil ich persönlich Online Petitionen ziemlich "doof" finde, sondern weil sie meiner Meinung nach auch falsch ansetzt. Durchsagen im Radio? - Gibt es hier seit einiger Zeit, allgemein umd speziell im Fall eines Staus mit relativ eindriglichen Mahnungen, eine Rettungsgasse zu bilden. Bringt es was? - Nein, siehe meine gestrige Bechreibung, quasi ein Prolog für das Folgende:

Ich denke beim Thema Rettungsgasse immer: Was die Österreicher geschafft haben, sollte so, oder so ähnlich, doch auch hier möglich sein. Wenn man es denn auch ähnlich konsequent durchsetzt! Das heißt: Großangelegte Info-Kampagne und erheblich empfindlichere Strafen. Wobei ich offen gesagt nicht weiß, wie die Österreicher ihre Bußgelder bei Mißachtung des Gebots zur Rettungsgasse durchgesetzt haben. Oder anders, ob nicht allein die Höhe des drohenden Bußgeldes, in Österreich wohl bis zu 2000 Euro oder gar mehr (!), bereits eine solche Wirkung entfaltet, dass die problematische, ständige Durchsetzung gar nicht mehr notwendig ist (?).

Mehrfach wurde hier bereits erwähnt, dass die Bildung einer Rettungsgassen schon heute gemäß § 11 Abs 2 StVO "Gesetz" ist. Das Bußgeld bei Mißachtung beträgt laut Bußgeldkatalog, Lfd. Nr. 50, 20 Euro. Weiterhin wurde auch bereits mehrfach erwähnt, dass die Regelung im § 11 (2) StVO hinsichtlich Autobahnen mit mehr als 3 Spuren etwas unglücklich ist. Ich bin der der Ansicht, dass die Bildung einer Rettungsgasse regelmäßig zwischen dem linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen (siehe österreichische StVO § 46 (6)) am sinnvolsten, sichersten und praktikabelsten ist (siehe parallele Diskussion: "45 min für 4 km Stau"). Nächster Punkt, von mir ebenfalls in der parallelen Diskussion beschrieben und von anderen bestätigt: LKW auf der mittleren Spur stellen ein erhebliches Problem für das Durchkommen durch die Rettungsgasse mit Großfahrzeugen dar. Es müßte daher für LKW im Stau unbedingt das Rechtsfahrgebot resp. ein Überholverbot gelten.

Was könnte man also tun?

1. Änderung des § 11 (2) der StVO nach österreichischem Vorbild - mit nur fünf (zuzüglich der ausdrücklichen Erwähnung der "Rettungsgasse") Worten könnten alle Unklarheiten beseitigt werden, wo eine Rettungsgasse zu bilden ist. Wortlaut wäre dann:

"(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit mehr als zwei drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem daneben liegenden mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse [Zusatz] (Rettungsgasse) bilden."


2. Verbannung von LKW im Falle eines Staus auf die rechte Spur. Vielleicht durch die Einfügung eines zweiten Satzes in den § 11 (2) StVO, Wortlaut zum Beispiel:

"Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mehr als zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt, den linken und den daneben liegenden Fahrstreifen nicht benutzen."

Anmerkung dazu: Wenn ich das richtig sehe, dürfen LKW (> 3,5 t) den linken Fahrstreifen gemäß § 7 Abs. 3c StVO zwar ohnehin nicht benutzen, § 18 Abs. 11 StVO gebraucht aber eine ganz ähnliche Formulierung für den Fall von "Schnee und Regen" - obwohl LKW bei drei Fahrstreifen (was ist übrigens bei vier oder mehr...?) eben ohnehin nicht "äußerst links" fahren dürfen. Und "dürfen ..., den neben dem linken (Fahrstreifen) liegenden Fahrstreifen nicht benutzen." klingt irgendwie "unrund".


3. Anhebung des Bußgeldes: Ich habe zwar gestern etwas von "wer ohne Sünde ist..." geschrieben (und ich will es auch nicht übertreiben, Verkehrsteilnehmer unnötig "kriminalisieren" usw.), aber leider scheint ein entsprechend hohes Bußgeld der einzige wirksame Hebel zu sein. Ich persönlich würde ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro zunächst als abschreckend genug erachten.


4. Einführung der neuen Regelung durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne - Vorbild Österreich. Siehe dazu:

Homepage der Asfinag (mit Video)
TV-Spot zur Rettungsgasse
Weiterer Clip mit ausführlicher Erklärung


So in etwa könnte man es meiner Meinung nach machen. Ich frage mich manchmal wirklich, warum das, was den Österreichern anscheinend geglückt ist, bei uns nicht auch möglich sein sollte? Es muß aber natürlich auch die Einsicht und der politische Wille dazu da sein. Na ja, schau'mer mal...


Gruß

Daniel

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