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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mögliche Disziplinarmaßnahmen der Wehrführung / Ausschluss (Hessen) ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 806843 | ||
Datum | 08.04.2015 17:43 MSG-Nr: [ 806843 ] | 5649 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Rechtfertigt das _private_ online Stellen auf einem Bilderspeicherdienst von Übungsbildern, Weihnachtsbaumsammeln, Einsazbilder usw. so eine Maßnahme oder schießt diese Maßnahme über das Ziel hinaus? Es gibt keine Dienstanweisung die dies verbietet. Ja. Wenn 1. Die Bilder im Dienst gemacht wurden 2. Das Veröffentlichen von Bildern bereits allgemein untersagt wurde 3. Der Kamerad darüber darüber informiert wurde halte ich eine mündliche Ermahnung für die erste Maßnahme, im Wiederholungsfall auch gerne schriftlich und wenn er unbelehrbar ist muß er den Spind räumen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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