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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 806873 | ||
Datum | 09.04.2015 11:06 MSG-Nr: [ 806873 ] | 45249 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael S. Somit kann die Gemeinde jederzeit auch eine Rechnung für eine Kannaufgabe an den RD stellen. Bestes Beispiel ist hier die Heimfahrt mit Tragehilfe --> keine Menschenrettung -->keine Pflichtaufgabe --> kann jederzeit da disponierbar auch als freiwillige/ehrenamtliche Leistung erbracht werden. Oder es wird halt einfach ein zweiter RTW oder ein KTW dorthin geschickt... Und der kann ja auch nichts abrechnen, da kein Transport. Wenn ich mir überlege, wie oft es zu einer Fehlfahrt kommt oder zu einer Ersten Hilfe (oft auch mit Verbrauch von Material welches auch nicht berechnet werden kann!), dann kann man sich auch mal bei einem Feuer in Bereitschaft stellen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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