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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Brauchen wir die professionelle Presse? | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 807205 | ||
Datum | 17.04.2015 15:48 MSG-Nr: [ 807205 ] | 3503 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander S. Zumindest das Landespressegesetz(PresseG) von Schleswig-Holstein sieht keine Unterscheidungen wie Du sie machst vor. ....mal extra wegen dir googlen.......ah! Gesetz über die Presse (Landespressegesetz [Schleswig-Holstein]) § 1 Zum einen erstellen wir keine "beeinträchtigende Sondermaßnahmen", ganz im Gegenteil! Wir erlauben der Presse definierte Bereiche innerhalb einer für nicht Einsatzkräfte gesperrten Einsatzstelle zu betreten, zudem versorgen wir sie mit Informationen die wir unseren Fans auf dem Bürgersteig nicht mitteilen. ...obwohl das eine Überlegung Wert wäre, so einen Waldemar Hartmann als Live -Berichterstatter über die Durchsagefunktion im ELW ?! ;) Nein wenn uns #BigBoy1995 als Reporter unbekannt ist und keinen Zettel vorlegen kann mit dem er sich glaubhaft als Pressemitarbeiter legitimieren kann bleibt er bei unseren Fans auf dem Bürgersteig stehen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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