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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaBrauchen wir die professionelle Presse?17 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW807205
Datum17.04.2015 15:48      MSG-Nr: [ 807205 ]3503 x gelesen

Geschrieben von Alexander S.Zumindest das Landespressegesetz(PresseG) von Schleswig-Holstein sieht keine Unterscheidungen wie Du sie machst vor.
Im Gegenteil, die werden sogar durch dieses Gesetz verboten ( §1 (3)).
#BigBoy1995 hat also genau die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein Vertreter von dpa oder ARD.



....mal extra wegen dir googlen.......ah!
Gesetz über die Presse (Landespressegesetz [Schleswig-Holstein])
§ 1
(3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.


Zum einen erstellen wir keine "beeinträchtigende Sondermaßnahmen", ganz im Gegenteil!
Wir erlauben der Presse definierte Bereiche innerhalb einer für nicht Einsatzkräfte gesperrten Einsatzstelle zu betreten, zudem versorgen wir sie mit Informationen die wir unseren Fans auf dem Bürgersteig nicht mitteilen.

...obwohl das eine Überlegung Wert wäre, so einen Waldemar Hartmann als Live -Berichterstatter über die Durchsagefunktion im ELW ?! ;)

Nein
wenn uns #BigBoy1995 als Reporter unbekannt ist und keinen Zettel vorlegen kann mit dem er sich glaubhaft als Pressemitarbeiter legitimieren kann bleibt er bei unseren Fans auf dem Bürgersteig stehen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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