Rubrik | Ausbildung |
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Thema | FF-Qualifikation zu DDR-Zeiten -> organisierte Selbststudium (OSS) | 7 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 807215 |
Datum | 17.04.2015 17:46 MSG-Nr: [ 807215 ] | 4187 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Hallo,
für Thüringen gilt/galt für das OSS folgendes:
Im Erlaß zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des Brandschutz- und Feuerwehrdienstes im Land Thüringen vom 30.09.1991 (StAnz. 30/1991 S.619-620) ist dazu im Punkt 2.3. geregelt, dass dieser Lehrgang als Qualifikation zum Gruppenführer (der FF) anerkannt wird, wenn zusätzlich an der Ergänzungsausbildung (40 Stunden, davon 20 Stunden Gefährliche Stoffe und Güter und 20 Stunden Technische Hilfeleistung) erfolgreich teilgenommen wurde.
Die Ergänzungsausbildung war (nach Pkt. 2.7 d. Erlasses) auf Kreisebene zu organisieren und durch an der LFKS ausgebildete Kreisausbilder durchzuführen. Sie war mit einer Prüfung abzuschließen. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme war auszuhändigen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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