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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fachschulabschluss in der Fachrichtung Brandschutz (Ingenieur für Brandschutz). | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 807225 | ||
Datum | 18.04.2015 12:47 MSG-Nr: [ 807225 ] | 5810 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas W. In wie weit ist dieser Abschluss mit einer bundesdeutschen Qualifikation im "gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" vergleichbar Es gab nach der Wende die Möglichkeit der Nachdiplomierung nach Art 37 des Einigungsvertrages. Das bedeutet aus einem Fachschulingenieur konnte durch Antrag an das für den Schulstandort zuständige Kultusministerium ein Dipl.-Ing (FH) werden. Damit wäre die Voraussetzung für den gehobenen Dienst erfüllt. Die Regelung wurde jedoch in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne das aus meinem Projektierungsbüro. Für Ingenieure die an einer dann sächsischen Schule studiert haben war das recht unproblematisch, bei Abschlüssen aus Brandenburg gab es das Diplom nicht immer. Was bei uns zur Folge hatte das mancher Abteilungsleiter plötzlichen einen niedrigeren Abschluss hatte als seine unterstellten Fachbearbeiter. Sachsen-Anhalt soll da, zumindest was die Stichtagsregelung angeht, wohl auch sehr zickig sein. Keine Ahnung wie die mit der Schule in Heyrothsberge umgehen. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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