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RubrikAusbildung zurück
ThemaFachschulabschluss in der Fachrichtung Brandschutz (Ingenieur für Brandschutz).16 Beiträge
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg807225
Datum18.04.2015 12:47      MSG-Nr: [ 807225 ]5810 x gelesen

Geschrieben von Thomas W.In wie weit ist dieser Abschluss mit einer bundesdeutschen Qualifikation im "gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" vergleichbar
Es gab nach der Wende die Möglichkeit der Nachdiplomierung nach Art 37 des Einigungsvertrages. Das bedeutet aus einem Fachschulingenieur konnte durch Antrag an das für den Schulstandort zuständige Kultusministerium ein Dipl.-Ing (FH) werden.

Damit wäre die Voraussetzung für den gehobenen Dienst erfüllt.

Die Regelung wurde jedoch in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne das aus meinem Projektierungsbüro. Für Ingenieure die an einer dann sächsischen Schule studiert haben war das recht unproblematisch, bei Abschlüssen aus Brandenburg gab es das Diplom nicht immer. Was bei uns zur Folge hatte das mancher Abteilungsleiter plötzlichen einen niedrigeren Abschluss hatte als seine unterstellten Fachbearbeiter. Sachsen-Anhalt soll da, zumindest was die Stichtagsregelung angeht, wohl auch sehr zickig sein. Keine Ahnung wie die mit der Schule in Heyrothsberge umgehen.

Gruß Ralf

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