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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | FF-Qualifikation zu DDR-Zeiten -> organisierte Selbststudium (OSS) | 7 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 807302 | ||
Datum | 21.04.2015 13:54 MSG-Nr: [ 807302 ] | 3316 x gelesen | ||
Hallo, anbei eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse zur Thematik "Einordnung des organisierten Selbststudiums für Offiziere und Unterführer der Freiwilligen Feuerwehren ins heutige System". Anscheinen gab/gibt es - wie so oft - verschiedene Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern. In Thüringen gibt es einen "Erlaß zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des Brandschutz- und Feuerwehrdienstes im Land Thüringen vom 30.09.1991 (StAnz. 30/1991 S.619-620)", welcher besagt, dass das OSS "Gruppenführer FF" anerkannt wird, wenn eine Ergänzungsausbildung (40 Stunden, davon 20 Stunden Gefährliche Stoffe und Güter und 20 Stunden Technische Hilfeleistung) erfolgreich abgeschlossen wurde. In Sachsen-Anhalt gab es Ergänzungsausbildungen "EA 1 / EA 2", wobei die EA 2 an der BKS Heyrothsberge für Gruppen- und Zugführer angeboten wurde. Zum Erhalt der Qualifikation musste man diese nicht mehr angebotene Ergänzung absolvieren. In Sachsen stand viele Jahre lang (mindestens bis ca. Ende 2011) in diversen Lehrgangsvoraussetzungen bezüglich der Lehrgänge "Verbandsführer" / "Fortbildung Zugführer" / "Fortbildung Leiter einer FF und Stellvertreter" folgendes drin: - Verbandsführer / Fortbildung ZF: "ZF, der Nachweis über das "Organisierte Selbsstudium" ist der Qualifikation "ZF" gleichgesetzt" - Fortbildung WL & Stellv.: "auch möglich ZF oder "Organisiertes Selbststudium" und Berufung in Funktion als stellv. WL bzw. WL vor 1995" Hinsichtlich der Teilnahme an der Fortbildung ZF lässt sich festhalten, dass das OSS im Ende des Jahres 2012 durch die LFS als Lehrgangsvoraussetzung Zugführer anerkannt wurde. Hierbei sollte jedoch in den letzten Jahren auch hin und wieder mal ein Zug geführt worden sein. Wie stellt sich die Situation in den weiteren Bundesländern der ehemaligen DDR dar? Gibt es Kameraden, die sich hierzu äußern wollen / können / dürfen (gern auch per PN)? mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas W. [21.04.15 13:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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