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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrleute sollen aus der Feuerwehr entlassen werden #
| 39 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 807620 | ||
| Datum | 30.04.2015 14:33 MSG-Nr: [ 807620 ] | 14407 x gelesen | ||
Hallo, die ganze Sache hier wird für mich immer undurchsichtiger! Schon die Ausgangslage bzw. die Schilderung derselben ist sehr seltsam: (geschrieben von Sascha H.) wir haben bei uns im Ort angefangen ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Dieser Bau wurde begonnen und jetzt bei der hälfte abgebrochen. Bei uns waren zwischenzeitlich Gemeinderatswahlen und es sind Gemeinderäte gewählt wurden, die nichts für die Feuerwehr übrig haben. Diese stoppten den Bau und wollen jetzt versuchen die Ehrenamtlichen Feuerwehrleute auszuschließen. Und: Wir haben das Feuerwehrhaus angefangen zubauen mit Fördergeldern, da wurden schon ca. 200.000 ausgegeben und dann stoppen die das, zahlen lieber die Fördergelder wieder zurück. Wie jetzt eigentlich "ihr" habt angefangen, ein neues Feuerwehrhaus zu bauen? Und wie "bei der Hälfte abgebrochen" und "schon 200.000 Euro verbaut"? Wenn ihr das Haus in kompletter Eigenleistung hochzieht, sind 200.000 Euro bis zur Hälfte schon mal eine ganz ordentliche Hausnummer. Erst recht für eine Mini-Gemeinde mit 1300 (1500) Einwohnern. Wie sieht es denn da überhaupt mit der finanziellen Leistungsfähigkeit aus, welchen Spielraum hat so eine Gemeinde, und was sind überhaupt die Aufgaben der übergeordneten VG Oppburg (in Nds. wäre das vergleichbare Konstrukt "Samtgemeinde" z.B. komplett für die Feuerwehr (-angelegenheiten) zuständig)? Was hat der Bürgermeister überhaupt für Befugnisse und was sagt denn vor allem am Ende die Kommunalaufsicht dazu? Ich meine: Ein Projekt beginnen, nach einer Wahl mit einhergehender Veränderung der Mehrheitsverhältnisse einfach wieder abbrechen und dann auch noch bereits gewährte Zuschüsse (vermutlich im mindesten fünfstelligen Bereich) zurückzahlen ist schon ein ziemlich seltsamer Vorgang, der die Kommunalaufsicht schon irgendwie interessieren sollte. Zumal ich mir kaum vorstellen kann, dass es um die Finanzen der Gemeinde so rosig bestellt ist, dass das alles keinen stören würde (erst recht nicht in Thüringen). Auch Gemeineräte und Bürgermeister sind an Recht und Gesetz gebunden und können nicht einfach nach belieben schalten und walten. Gilt übrigens auch für diesen Punkt: Noch ein Beispiel der Haushalt für 2015 wurde erst recht spät beschlossen ca. 10.12.14. Da wurde von den neuen Leuten 0 für die Feuerwehr eingestellt( Also 0 für Ausbildung, Ersatzbeschaffungen, sonstiges) aber dafür 3.000 für einen neuen Granitstein am Friedhof und nochmals ca. 1.000 für eine Grillecke. An dem Haushalt hat mann schon gesehen wie die Einstellung der Leute zur Feuerwehr ist Worum geht es hier, wovon sprichst Du eigentlich, Investitions- bzw. Vermögenshaushalt oder Verwaltungshaushalt? Ein Gemeinderat kann nicht einfach die Haushaltsstellen für die Unterhaltung der Feuerwehr im Verwaltungshaushalt, z.B. Strom, Kraftstoff, laufende Ausbildung usw., auf 0 streichen, geht nicht. Grillecke und Granitstein am Friedhof wären übrigens typische Posten im Investitions- / Vermögenshaushalt (und 1000 und 3000 Euro wären übrigens auch typische Größen für einen hier sogar Ortsrat einer Einheitsgemeinde, nicht jedoch Investitionen von über 200.000 Euro...). Was mich zuletzt hier in der Diskussion ganz stutzig macht: Wendet euch doch mal an den Kreisbrandinspektor. Das können wir leider nicht machen, da wir genau wissen das dieser KBI/KBM das ganze erst ins rollen gebracht hat. Er hat unseren Bürgermeister und Gemeinderäte darauf aufmerksam gemacht. :( Aha?!? Sehr, sehr seltsam... Tut mir leid, aber da liegt doch dann offensichtlich was ganz anderes ganz gewaltig im Argen, da steckt doch mehr dahinter! (?) Gruß Daniel | ||||
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