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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrleute sollen aus der Feuerwehr entlassen werden | 39 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8L., Orlamünde / Thüringen | 807627 | ||
| Datum | 30.04.2015 17:02 MSG-Nr: [ 807627 ] | 14249 x gelesen | ||
Hallo zusammen, der Abs. 4 ThürFwOrgVO §3: Als Mindestbedarf müssen in der Regel innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung die in der Anlage 1 aufgeführten Fahrzeuge und Sonderausrüstungen der Stufe 1, innerhalb von 20 Minuten nach der Alarmierung die in der Anlage 1 aufgeführten Fahrzeuge und Sonderausrüstungen der Stufe 2 und innerhalb von 30 Minuten nach der Alarmierung die in der Anlage 1 aufgeführten Fahrzeuge der Stufe 3 eingesetzt werden können. Anlage 1 ThürFwOrgVO Hier wäre also die Frage welche Risikoklasse(n) in der Gemeinde vorkommen. Zum anderen währe die Frage ob die Stützpunktfeuerwehr das überhaupt will, denn faktisch ergibt sich hier nicht nur mehr Arbeit und Verantwortung sondern auch der Verlust einer Nachbarfeuerwehr. Leider gibt es immer wieder Einsätze, die sich durch ihre Länge oder Größe, nicht allein abarbeiten lassen. | ||||
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