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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuer! Alarm für Wache 2222 Beiträge
AutorChri8sto8f 8L., Gütersloh / NRW807733
Datum04.05.2015 11:59      MSG-Nr: [ 807733 ]10397 x gelesen
Infos:
  • 04.05.15 Neufassung von § 201a StGB

  • Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Mag sein, aber wenn man das so detailiert ins Fernseh bringt können wir uns eigentlich jegliche Diskussionen über Gaffer und Einsatzstellenabsperrungen demnächst sparen.

    Ich weiß nicht warum der Begriff Gaffer an dieser Stelle auftaucht. Die Diskussionen in der letzten Zeit über Gaffer bezieht sich in erster Linie auf die Personen, die Rettungsarbeiten behindern, gefährden oder überhaupt nicht unterstützen, indem nur gefilmt, geguckt und kein Notruf abgesetzt bzw. erste Hilfe geleistet wird.

    Klar habe ich mich auch gefragt, ob dieses alles unzensiert gezeigt werden muss. Mein erster Gedanke war ganz klar: Nein, muss es nicht. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr stelle ich meine Aussage in Zweifel. Das Berufsfeld eines Feuerwehrmanns (SB) ist heute nicht mehr nur Wasser spritzen Und warum sollen wir dann nicht dem Bürger zeigen, was wirklich Feuerwehrarbeitet heute bedeutet. Und das gilt nicht nur für Berufsfeuerwehrleute sondern auch für Ehrenamtliche Feuerwehrleute, denn es gibt genug Bahn- und Verkehrsunfälle die im Ausrückebereich einer FF liegen.

    Dennoch gehören unzensierte Fotos (§ 201a StGB) nicht auf die Homepage einer Feuerwehr, von wo sie aus unkontrolliert kopiert/gespeichtert werden können.

    Gruß Christof

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