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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 808049 | ||
| Datum | 16.05.2015 20:29 MSG-Nr: [ 808049 ] | 14038 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Phillip W. Eure Erfahrungen damit aus dem eigenen Berufsleben (muss ja keine BF sein) oder aus dem Bekanntenkreis würde mir bestimmt weiterhelfen. Explizit bekannt ist für die Feuerwehr Hamburg, ehem. mittlerer Dienst (Laufbahngruppe 1.2): Regelmäßige Wohnsitznahme innerhalb von Radius von 31 km um Hamburger Hbf. Alternativ: Wohnsitz zwischen 31 und 100 km um Hbf HH, mit Verpflichtung, bei Bedarf innerhalb von 90 min bei allen Witterungs -und Straßenverhältnissen an der Dienststelle zu sein Wohnsitz mehr als 100 km von HH Hbf entfernt kann im Einzelfall vom Amtsleiter genehmigt werden. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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