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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFotowettbewerb und dessen Fallstricke ...8 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen808082
Datum18.05.2015 11:49      MSG-Nr: [ 808082 ]3587 x gelesen
Infos:
  • 18.05.15 FW-Forum: Schlechte Außendarstellung bei Fotowettbewerb

  • Hallo,

    geschrieben von Jürgen M.:
    jetzt läuft eine Diskussion über die Bedingungen. Da steht die Firma in der Kritik
    Nö. Absolut übliche Bedingungen, nicht anders bei jedem "Blende" Fotowettbewerb der örtlichen Tageszeitung. (Btw: Solche Fotowettbewerbe richten sich übrigens oft ganz ausdrücklich an Amateure, nicht Profi-Fotografen...)


    "... oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden vom Wettbewerb ausgeschlossen"[...] "geltendes Recht" ist ein weiter Begriff
    Der kritische Beitrag des Photographenverbandes geht da ins Detail. Auch wenn die damit die Interessen ihrer Mitglieder ( = professionelle Photographen ? ) vertreten zeigen die schon den einen oder anderen Fallstrick auf.

    Ok, schauen wir doch mal. Freelens schreibt bzw. zitiert die Schlingmann Teilnahmebdingungen:

    »Der/die Einsender/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird.«
    »Er muss weiterhin über die Zustimmung der am Einsatz beteiligten Personen, ggf. betroffener Unternehmen, seiner jeweils vorgesetzten Stelle sowie ggf. auf dem Bild erkennbarer weiterer Personen verfügen, über diesen Einsatz zu berichten und das Bild zu veröffentlichen.«

    Bei den »ggf. betroffener Unternehmen« geht es schlicht darum, dass z.B. bei Einsätzen auf nicht-öffentlichen Grundstücken oder Werksgeländen durchaus auch das Hausrecht der Betroffenen eine Rolle spielt.


    Gut, furchtbar schlimme Drohkulisse aufgebaut. Zumal ja auch noch dazu kommt, dass man das Foto im Namen der Feuerwehr einreichen muss - o ha! (wird in etw 98% der Rathäuser übrigens kein Sch.... interessieren...).

    Foto-Check:

    - Foto von Fahrzeug mit offenen Geräteräumen, nachts, niemand zu erkennen
    - Fahrzeugfoto
    - TLF auf überfluteter Straße, keiner zu erkennen
    - Fahrzeug im Gegenlicht
    - Übung mit Monitor TLF 24/50
    - Übung, paar Fahrzeuge und ein paar FA im Dunkeln
    - Übung nachts, Übung, Übung, Einsatz, Bild von oben, Ort und Personen nicht zu erkennen
    - Oh, Busunfall mit Werbung auf Bus für Spielbank !!!
    - zwei Fahrzeuge, acht FA und ein paar Schläuche von hinten und öffentlicher Straße
    - Übung - Fahrzeug und FA von vorne
    - Fahrzeug bei Flächenbrand in Wiese
    - Fahrzeugfoto, Fahrzeugfoto, Übungsfoto, Übungsfoto
    - Fahrsicherheitstraining
    - gutes Nachtfoto
    - Fahrzeugfoto vor Stadtwahrzeichen
    - Fahrzeugfoto HD-nachbearbeitet
    - Unimog im Flächenbrand, bei Kreisbereitschaftsübung und beim Tag der offenen Tür 1980
    - usw. usf., absolut nichts, was auch nur für den kleinsten Skandal taugen würde!

    Was wird hier eigentlich für ein Popanz aufgebaut für Fotos, die zu 70 - 80% Übungen oder pure Fahrzeuge (inszeniert) zeigen, oder Einsätze mit dem Fokus auf den Fahrzeugen abbilden, und zwar so, dass jedes einzelne Foto auch völlig problemlos in der Tageszeitung abgebildet werden könnte!?!

    Über manche "Diskussion" kann ich mich echt nur noch wundern....


    Gruß

    Daniel

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    Fotowettbewerb und dessen Fallstricke ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt