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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 808116 | ||
Datum | 19.05.2015 14:01 MSG-Nr: [ 808116 ] | 9886 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Fabian W. Genau, dass ist doch der Trick. Solange keiner klagt, kann so weiterverfahren werden. Es mag sogar sein, dass das Interesse an der Klage fehlt. Warum sollte man auch klagen? Zum einem ist es selten gut für das Arbeitsverhältnis und zum anderen haben sich die meisten damit arrangiert. Schließlich weiß, man ja worauf man sich einlässt, wenn man die Urkunde erhält. Naja, vielleicht liegt es aber auch daran, dass gerade wenn es um Beamtenrecht geht eine Klage gegen die Residenzpflicht geringe Erfolgsaussichten hätte? Beamten müssen durch Ihren speziellen Staus ja auch sonst gewisse Einschränkungen hinnehmen (z.B. Streikrecht). Grzuss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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