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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Anschnallen im Mannschaftsraum des LF | 37 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg | 808195 | ||
Datum | 21.05.2015 20:55 MSG-Nr: [ 808195 ] | 10997 x gelesen | ||
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Geschrieben von = anonym = a. Wenn ich dann doch mal als Angriffstrupp bzw. Melder im Fahrzeug sitze und bei einer Vollbremsung oder einem Unfall mir einer vom Wassertrupp oder Schlauchtrupp in die Fresse fliegt werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Register ziehen: Ist denn nicht die persönliche Haftung von FA im Einsatz rechtlich stark beschränkt, speziell auch in Hinsicht auf Schädigung der eigenen Kameraden? Ich meine mal einen Fernsehbeitrag zu einem Fall gesehen zu haben, der vor Gericht ging, durch den klargestellt wurde, dass man den FA, der einen verletzt hat - bzw. dessen private Haftpflichtversicherung -, regulär nicht bzgl. Schmerzensgeld und Schadenersatz belangen kann. Man erhält nur die einfachen Leistungen aus der Feuerwehrunfallkasse und ist damit deutlich schlechter dran, als wenn man privat im Alltag geschädigt würde. Auf die Schnelle konnte ich zum Thema nur folgenden Artikel finden (S. 2), der bestätigt jedenfalls, dass dies höchstrichterliche Rechtsprechung ist, wenn sich FA von zwei verschiedenen Wehren bei einem gemeinsamen Einsatz schädigen: http://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/service-und-downloads/FUK-Dialog-3-2008.pdf | ||||
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