Geschrieben von Henning K.Ich will doch nicht hoffen, dass die Unfallkasse jedes Mal, wenn durch Unachtsamkeit des einen Kameraden ein anderer Kamerad verletzt wird (fahrlässige Körperverletzung) den Verursacher in Regress nimmt.
Wenn einer trotz besseren Wissens und der offenbar mehrfachen Aufforderung sich anzugurten es nicht tut, dann könnte man aber schon von grober Fahrlässigkeit reden. Sieht es da nicht anders aus mit dem Regress? Ich weiß es nicht genau und gerade bei den Versicherungsdingen geistern ja viele Halbwahrheiten herum. Teilweise wird in anderen Fällen der angeblich nicht mehr vorhandene Verischerungsschutz als Argument für alles Mögliche genommen. Warum dann nicht auch hier? Kennt sich jemand genauer mit der Materie aus und kann belastbares dazu schreiben?
Von allem Anderen abgesehen: Ich halte es für sinnvoll solche Fragen anzusprechen, bevor was passiert ist. Die Weise wie es der anonyme TO tut, ist aber so kameradschaftlich nicht.
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