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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beiträge
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland808390
Datum25.05.2015 21:19      MSG-Nr: [ 808390 ]5429 x gelesen

Hallo,

so eine Dienstanweisung erübrigt sich zumindest bei uns, da es einen "Erlass zur Verschwiegenheit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" gibt, der generell das Anfertigen von Fotos und die Weitergabe von Informationen durch Unbefugte verbietet.

http://www.lfws.saarland.de/medien/inhalt/Erlass-Verschwiegenheit-22-12-09.pdf

Gruß
Frank

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