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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beiträge
AutorTim 8K., Berlin / Berlin808418
Datum26.05.2015 15:48      MSG-Nr: [ 808418 ]4936 x gelesen

Der Umgang und allem voran die Herstellung von Einsatzfotos ist hier geregelt. Abschließend erfolgt dann eine Freigabe durch die Pressestelle. Problematisch ist ehr weniger der Wildfuchs auf Personenaccounts, sondern der Umgang mit Fotos auf privaten Fanseiten einzelner Wachen - bei meist vierstelligen Like-Zahlen entstehen große Reichweiten. Insgesamt läuft das in meinen Augen aber recht gut, da intern eindeutige Regeln bestehen.

Interessanter Weise gab die Berliner Feuerwehr im Jahre 2012 eine Guideline heraus, die sich auch auf das private Umfeld bezieht. Die Fotos werden dort kurz mit der Anmerkung zum Dienstrecht angeschnitten.

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