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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beiträge
AutorManu8el 8J., Aachen / NRW808429
Datum26.05.2015 18:05      MSG-Nr: [ 808429 ]5048 x gelesen

Geschrieben von Ralf R.Aber wie heißt es so schön: "Doppelt gemoppelt hält besser"Ich bin mir nicht sicher, ob dies in diesem Fall gilt.

Saarländischer Erlass zur Verschwiegenheit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr2. Bei der Tätigkeit im Brandschutz und der Technischen Hilfe, im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz erworbene Informationen dürfen grundsätzlich in keiner Form, also weder mündlich oder schriftlicher Form noch in Form von Bild- oder Tondokumenten an Dritte weitergegeben werden.Geschrieben von Ralf R.natürlich gibt es sowas auch in RLPBei einer kurzen Suche habe ich im Internet jetzt kein entsprechendes Schriftstück aus Rheinlandpfalz gefunden. Falls jedoch so etwas vorliegt und ähnlich eindeutig sowie verständlich formuliert ist, wie das Beispiel aus dem Saarland, dann sehe ich keinen Bedarf nach einer weiteren Dienstanweisung.
Nur falls man etwas weitergehen und das Anfertigen von Bild- oder Tondokumenten grundsätzlich untersagen möchte, wäre in meinen Augen eine entsprechend weitergehende Dienstanweisung erforderlich.

Geschrieben von Ralf R.soviel Aufwand ist eine entsprechende Dienstanweisung ja auch nicht wirklichFür den der sie schreibt oder gar nur "kopiert" ist der Aufwand sicherlich zu verkraften, wenn man sich allerdings überlegt, wie viele sich dann mit einer weiteren Dienstanweisung befassen müssen, um schließlich doch nur festzustellen, dass es sich um eine Redundanz handelt, wage ich den Nutzen zu bezweifeln.
Da ist es doch besser einfach deutlicher auf den Erlass des Landes hinzuweisen. Keep it short and simple!

Ich würde mich jedoch über eine Diskussion bezüglich einer weitergehenden Beschränkung freuen, und formuliere es mal als Frage (vielleicht lohnt sich später auch eine Abspaltung dieser in einen neuen Themenbaum):
Wäre es sinnvoll, das Anfertigen von Bild- oder Tondokumente während des Einsatzes ohne dienstlichen Auftrag grundsätzlich zu untersagen?

Viele Grüße
Manuel

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