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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808442
Datum26.05.2015 20:57      MSG-Nr: [ 808442 ]4544 x gelesen

Hallo,

danke für deine Antwort.

Naja, ob es in RLP einen extra Erlass gibt, bin ich momentan auch überfragt. Allerdings ist das ja eigentlich ganz grundsätzlich schon in den Regeln zur Verpflichtung von FA geregelt und man wird belehrt.

Allerdings wurden mir bereits mehrere Dienstanweisungen zugesandt (dake hierfür), in dem noch viele andere Sachen zum Presse- und Medienbereich geregelt werden. Und genau sowas schwerbte mir vor, damit kann ich auch weiter arbeiten.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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