Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge |
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 808444 |
Datum | 26.05.2015 22:02 MSG-Nr: [ 808444 ] | 32191 x gelesen |
Infos: | 05.05.23 Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes 01.12.16 MM: Rettungsdienst 21.09.16 IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut 09.07.13 IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten 06.05.09 BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Rettungsdienst
1. Löschbereich einer Löschanlage
2. Löschboot
3. Lehrbeauftragter (JUH)
Hallo
Geschrieben von Daniel R.kannst du mir bitte erläutern, wo im RDG oder im Rettungsdienstplan es steht, dass das NEF, wenn es zuerst eintrifft, das Kriterium "Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen" nach §3 (3) RDG nicht erfüllen können soll, bzw. dass sich das ausschließlich auf den RTW bezieht?
Diese Frage kann ich Dir nur wie folgt beantworten:
Im RDG wird zwischen den §§ 1 bis 9 juristisch konstruiert und anerkannt, das die Hilfsfrist getrennt für die Rettungsmittel RTW und NEF gilt und somit auch getrennt geplant werden muss!
Nach dem Rettungsdienstplan muss die Einhaltung der Hilfsfrist überprüft werden - daraus ergibt sich, dass die Erfassung und Auswertung der Hilfsfrist getrennt nach RTW und NEF erfolgen muss (wurde so auch von 2003 bis 2013 gemacht). Wenn man nun ohne rechtlichen Hintergrund die Auswertung und Darstellung der Hilfsfrist in erstes Rettungsmittel und Notarzt ändert lässt sich damit die geforderte Einhaltung der Hilfsfrist getrennt nach RTW und NEF nicht mehr überprüfen! Und ein NEF das zuerst eintrifft setzt beide Zeiten und der Benötigte RTW wird nicht mehr gewertet! Das nenne ich dann schönrechen! wobei das Ergebnis so vernichtend ist, dass auch schönrechen nichts mehr verbessert hat!
Es stellt sich also die Frage welchen Anteil hat nun der RTW und welchen das NEF? und wie gut wurde die RTW Versorgung geplant und eingehalten?
Geschrieben von ---Daniel R.--- Wie kommst du zu der Einschätzung, dass die SQR-BW sich bei ihrer Arbeit nicht an Recht und Gesetz hält?
Gegenfrage: wie kommst Du zu dieser Frage????
Ich habe die SQR-BW nicht genannt!
Und somit auch keine solche Behauptung gemacht!
Meine Aussage war, dass das Land die Zeiten schönrechnet!
Denn die SQR-BW hat nur die Zeiten vom RD - Bereich LB berechnet sonst keine!
Ich hoffe ich konnte Dir Deine Fragen soweit beantworten und die Unklarheiten beseitigen.
Viele Grüße
Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.
Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!
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