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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 808471 | ||
Datum | 27.05.2015 19:08 MSG-Nr: [ 808471 ] | 7118 x gelesen | ||
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Geschrieben von Norbert P. Die Formulierung "bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende" gefällt mir nicht. dito So wie ich das verstehe betrifft es uns nur dann "wenn Blauhorn" genutzt werden darf. Ich hätte gerne den Satz: "Ebenso wird bestraft wer im Dienst befindliche Einsatzkräfte, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes in Ausübung ihrer Tätigkeit tätlich angreift" Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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