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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorHerb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt808493
Datum28.05.2015 17:12      MSG-Nr: [ 808493 ]6180 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • auf der einen Seite will man junge Menschen für den Feuerwehrdienst begeistern auf der anderen Seite gängelt man die mit solchen pauschalen Verbote.

    der Schuss wird nach hinten losgehen. In Zeiten von Selfis stimmen die jungen Leute dann halt mit den Füssen ab!

    Gruss Herbi

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