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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen808497
Datum28.05.2015 19:11      MSG-Nr: [ 808497 ]6019 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Geschrieben von Herbert J.In Zeiten von Selfis stimmen die jungen Leute dann halt mit den Füssen ab!

    Ist eine Person, die nicht in der Lage ist 5 Minuten ohne Tviddär, 10 Minuten ohne Fressenbuch und 15 Minuten ohne Inder Nett auskommt überhaupt in der Lage eine Schulung zum professionellen Retter zu bestehen? Die Typen, die nicht ohne Zellphi in einer eigentlich vom Grundgesetz geschützten Wohnung von der Einsatzstelle abrücken können sind doch gar nicht unsere eigentliche Zielgruppe.

    [1] Damit meine ich ausdrücklich nicht BF, sondern einen ehrenamtlichen Helfer einer HiOrg der erst mal mehrere Jahre ausgebildet wird bevor man ihn auf die Menschheit loslässt.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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