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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP808499
Datum28.05.2015 21:56      MSG-Nr: [ 808499 ]5989 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Geschrieben von Uwe S....Typen, die nicht ohne Zellphi in einer eigentlich vom Grundgesetz geschützten Wohnung...Geschrieben von Norbert P....Aber auf jemanden der bei noch nicht bereinigter Lage an der Einsatzstelle zuerst oder auchnur überwiegend ans Posing für ein Selfie denkt, sollten wir verzichten...Gleiten wir da gerade in ein Extrem ab? Was für Bilder sind denn die Ursache für Dienstanweisungen oder Überlegungen, solche einzuführen? Ich vermute mal, Selfies in verkohlten/rauchenden/brennenden Wohnungen, oder mit dem frisch verstorbenen Unfallfahrer im Wrack dürften es eher nicht sein. Fotos, die geschossen werden während der Feuerwehrangehörige selbst anders beschäftigt sein sollte, oder in einem Umfeld, wo er zwar frei, diverse andere aber mit typischster Feuerwehrarbeit beschäftigt waren, werden auch die wenigsten sein.

    Und ich oute mich mal: Das ich mit einem per privatem Handy geschossenen und auf Facebook hochgeladenen Einsatzfoto gegen Grundgesetz, Privatsphäre, Schweigepflicht, päpstliche Dekrete und was weiß ich nicht alles verstoßen hätte, durfte ich mir auch schon von einigen wenigen perfekt juristisch geschulten Feuerwehrmenschen anhören. Natürlich nicht persönlich, nur über Umwege.
    Es war kein Selfie, weil ich die alle für dämlich halte, aber wer sich diese schlimmste Gräueltat meiner bisherigen Feuerwehrlaufbahn nochmal anschauen möchte, kann das gerne hier tun.

    Also über welche Bilder reden wir in der Praxis eigentlich?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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