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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808533 | ||
Datum | 30.05.2015 09:11 MSG-Nr: [ 808533 ] | 6461 x gelesen | ||
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Die (zu erwartende) Führerscheingeschichte ist noch lange nicht das wirklich interessante an diesem Urteil. Das ist für mich dieser Auszug: Gegen diese Zahlungsaufforderung verwahrte sich der Beklagte (und der von einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung betroffene weitere ehemalige Gerätewart) mit der Begründung, in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 15. Februar 2012 seien die beiden Gerätewarte stundenlang von aktiven Feuerwehrmitgliedern denunziert worden, so dass es ihnen nicht mehr möglich gewesen sei, den Feuerwehrdienst weiterhin abzuleisten. Dies sei keine Mitgliederversammlung gewesen, sondern eine reine Mobbingveranstaltung, bei der es darum gegangen sei, die beiden Gerätewarte in ein schlechtes Licht zu stellen und zum Rücktritt/Austritt zu bewegen. Dieser Plan sei ihnen bereits vor der Versammlung von mehreren Mitgliedern mitgeteilt worden und habe sich nun anhand einer Äußerung des ersten Bürgermeisters bestätigt. Der Beklagte sei zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs fest davon überzeugt gewesen, den Feuerwehrdienst bis zur Altersgrenze weiter zu leisten. Aufgrund der Denunzierungen sei er aus psychischen Gründen dazu nicht mehr in der Lage. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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