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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Überlingen / Baden-Württemberg | 808551 | ||
Datum | 31.05.2015 13:57 MSG-Nr: [ 808551 ] | 31648 x gelesen | ||
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Klar. Bei einem Krankentransport wird normal und ohne Sonder- und Wegerecht angefahren. Bei Notfalleinsätzen, welche als solche auch von der Leitstelle kenntlich gemacht werden, gibt die Fahrzeugbesatzung ab Alarmierung natürlich mehr "Gas". Sowohl in den Rettungswachen als auch auf den Straßen. Das Grundproblem - verstreute Gemeinden, laaaange Anfahrtswege, "nur" 5(6) Rettungswachen hat dabei keiner im Blick. Solange die Krankenkassen keine Standorte finanzieren, sieht es hier halt Mau aus. | ||||
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