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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen11 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW808554
Datum31.05.2015 19:45      MSG-Nr: [ 808554 ]5632 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 VGH München: Notwendige Ausbildungskosten müssen übernommen werden - Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen

  • Tach Post,

    in dem Zusammenhang auch interessant: Rückzahlung von Weiterbildungen.

    Speziell der Abschnitt betreffend der Fortbildungsdauer:

    Geschrieben von ---Kanzlei Dr. Palm--- Hier kommt der (üblichen) Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer eine erhebliche Bedeutung zu. Der Rechtsprechung sind unter dem Vorbehalt einer gewissen Uneinheitlichkeit tendenziell folgende Regeln für ein angemessenes Verhältnis zu entnehmen.

    Bindungsfrist:

    Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig


    In meinen Augen sollte dies auch auf Führerscheine übertragbar sein .. somit wären eh nahezu alle Klauseln unwirksam.

    Gruss
    Christian

    -------------------------------------------------


    ... meine Meinung...

    Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
    (Deutsches Sprichwort)

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