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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 808554 | ||
Datum | 31.05.2015 19:45 MSG-Nr: [ 808554 ] | 5632 x gelesen | ||
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Tach Post, in dem Zusammenhang auch interessant: Rückzahlung von Weiterbildungen. Speziell der Abschnitt betreffend der Fortbildungsdauer: Geschrieben von ---Kanzlei Dr. Palm--- Hier kommt der (üblichen) Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer eine erhebliche Bedeutung zu. Der Rechtsprechung sind unter dem Vorbehalt einer gewissen Uneinheitlichkeit tendenziell folgende Regeln für ein angemessenes Verhältnis zu entnehmen. In meinen Augen sollte dies auch auf Führerscheine übertragbar sein .. somit wären eh nahezu alle Klauseln unwirksam. Gruss Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) | ||||
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