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Berufsfeuerwehr
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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung    # 22 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen808632
Datum04.06.2015 00:50      MSG-Nr: [ 808632 ]5840 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Hallo,

    geschrieben von Uwe S.:
    Ist eine Person, die nicht in der Lage ist 5 Minuten ohne Tviddär, 10 Minuten ohne Fressenbuch und 15 Minuten ohne Inder Nett auskommt überhaupt in der Lage eine Schulung zum professionellen Retter zu bestehen? Die Typen, die nicht ohne Zellphi in einer eigentlich vom Grundgesetz geschützten Wohnung von der Einsatzstelle abrücken können sind doch gar nicht unsere eigentliche Zielgruppe.
    Beiträge zum Thema wie dieser zeigen, dass das Thema nicht ansatzweise verstanden, das Problem nicht ansatzweise erfasst wurde...


    [1] Damit meine ich ausdrücklich nicht BF, sondern einen ehrenamtlichen Helfer einer HiOrg der erst mal mehrere Jahre ausgebildet wird bevor man ihn auf die Menschheit loslässt.
    Aha. Was auch immer das in diesem Zusammenhang heißen soll...


    Gruß

    Daniel

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