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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung    # 22 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 808635
Datum04.06.2015 11:51      MSG-Nr: [ 808635 ]5830 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Geschrieben von Jürgen M. Ich würde die Aktion des Polizisten nicht überbewerten.

    Der unter Euch der ohne Fehl ist, der werfe den ersten Stein!

    Als das Bild gemacht wurde war der Käse gegessen, alle Spatzen gefangen und die Kuh vom Eis! Auswirkungen auf Einsatzerfolg und Outcome des Patienten? Gar nichts!

    Auswirkungen auf die ach so wichtige Aussendarstellung? In spätestens einer Woche: gar nichts!

    Jeder hat schon irgendwelchen Unsinn an ESTen angestellt. Wir hatten schon Reanimationen bei denen uns die Tränen vor Lachen gekommen sind (mit den Angehörigen im Nebenraum. Wir hatten bei einer Unfallaufnahme einen Mordsspaß mit Gesundheitseinlagen des Opfers (was hat es ihm gebracht? Nix!). Und ich gestehe live von einer EST getwittert zu haben. Mit Bild. Ölspur im Morgenrot. Mit dem Untertitel: Ich liebe den Geruch von Ecoperl am Morgen, den es ist der Geruch von Sieg.

    Bin ich ein schlechter "Blaulichtmensch"? Bin ich schlecht ausgebildet? Habe ich einen schwachen Charakter? Ich glaube nicht!

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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