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Brandmeldeanlage
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg808636
Datum04.06.2015 13:58      MSG-Nr: [ 808636 ]5559 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Danke!
    Du hast mir den Tag versüßt!
    Und ja wir haben auch Spaß im Einsatz!
    Ob es die flapsigen Sprüche auf der Fahrt zur BMA sind, die blöden Kommentare über das farblich fragwürdige Shirt vom Chef in der Nacht ist!
    Auch an der einsatzstellle kann man einen Spaß machen oder Spaß haben!
    Solange es nicht um Leben und tot geht ist das legitim .
    Und auch zur Verarbeitung trägt es bei!

    Wirklich ernst geht es bei uns sehr selten zu, dafür haben wir zuwenig Einsätze die so kritisch sind!
    Ich denke auch es ist verwerflicher ein Bild öffentlich zu machen durch die Presse wie eine kleine flaxerei mit Kollegen

    Viel Spaß noch an diesem schönen Feiertag und wenig schwere Einsätze aber viel Spaß bei der Feuerwehr!

    Gruß Basti

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