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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg808637
Datum04.06.2015 14:05      MSG-Nr: [ 808637 ]5615 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • hallo,

    Geschrieben von Sebastian A.Und auch zur Verarbeitung trägt es bei!

    das darf man nicht unterschätzen!

    ein "derber" Spruch auf der Rückfahrt von der Einsatzstelle im Fahrzeug hilft manchem Feuerwehrangehörigen zu entspannen und das Erlebte besser zu verarbeiten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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