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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von Betten, welche über ein Rettungstuch verfügen | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 808737 | ||
Datum | 10.06.2015 08:30 MSG-Nr: [ 808737 ] | 3119 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco S. Hallo Forengemeinde, Vor zehn Jahren hat eine Pflegeeinrichtung bei uns am Ort diese Tücher eingeführt. Am Türschild wurde dann ein nachleuchtender Aufkleber und am Bettgestell ein Klebestreifen angebracht. Problem war aber, dass es im täglichen Betrieb zum Beispiel nach Reinigung vergessen wurde, es wieder drunter zu packen oder aber der Bewohner wechselte, aber die Kennzeichnung blieb bzw. wurde nicht angebracht. Irgendwann haben wir darauf verzichtet und es wird einmal unter die Matratze gegriffen. Wenn Rettungstuch da ist gut - wenn nicht geht es halt im kompletten Bett oder nur auf Matratze raus. Über die Jahre hat der Leiter der Einrichtung dafür gesorgt, dass alle Betten damit ausgestattet sind. Von daher stellt sich die Frage nun nicht mehr. Das Haus hat eine Kapazität von rund 40 Bewohnern (also eher unteres Drittel von der Zahl der Pflegebedürftigen) und wird wohl in den nächsten Jahren erweitert. Es ist das einzige von drei Heimen, das solche Tücher bei uns in der Stadt einsetzt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [10.06.15 08:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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