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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von Betten, welche über ein Rettungstuch verfügen | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 808753 | ||
Datum | 10.06.2015 21:04 MSG-Nr: [ 808753 ] | 2346 x gelesen | ||
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Ziel: Einheitlich in einem Landkreis. Für die Frage setze ich voraus, dass wenn gekennzeichnet ist, dass Rettungstuch tatsächlich drunter liegt. Persönlich gehört für mich die Kennzeichnung ans Bett und erst in 2ter Linie an die Tür. Die Überlegung, ob nicht ein gezielter Griff unter die Matratze die Kennzeichnung ersetzen kann, habe ich im Hinterkopf. Das Piktogramm aus dem link der ersten Antwort finde ich sehr gut. Aber am Bett eines Pflegebedürftigen auch nicht gerade wohnlich. Grüße Marco | ||||
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