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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDruckluftflaschen, neue Kennzeichnung nach CLP-VO19 Beiträge
AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg809151
Datum20.06.2015 10:14      MSG-Nr: [ 809151 ]9756 x gelesen

Ich kann nur sagen das unser Gerätewart das nun so umsetzt mit normalen bedruckbaren Aufklebern.

Seine aussage war das es eben eine neue EU Richtlinie ist bei der die Flasche als Verpackung gilt und somit darauf stehen müsste was drin ist.
Ich habe ihn so verstanden das er diese Information aus einer Fortbildung mitgebracht hat.

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Gruß
Markus

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