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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDruckluftflaschen, neue Kennzeichnung nach CLP-VO19 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW809176
Datum20.06.2015 20:35      MSG-Nr: [ 809176 ]9073 x gelesen

Hallo,

die Ausnahme bezieht sich auf das CLP-Piktogramm. Man kann dann die Piktogramme aus dem Transportbereich verwenden. Das Etikett muss seit 1.6.2015 auch betreiberseitig (= Feuerwehr) den neuen Anforderungen entsprechen.

Grüße,

Christian

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