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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Oberbürgermeister kritisieren Brandschutz-Vorschriften | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 809188 | ||
Datum | 21.06.2015 16:10 MSG-Nr: [ 809188 ] | 7462 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. Nein, die Bestimmung ergibt sich aus der LBO, da steht ja, wie erwähnt, Aufenthaltsräume....Ich würde jetzt weder Bad noch Lagerkeller als Aufenthaltsraum definieren...... stimmt, das ist nicht von der Hand zu weisen. Dann wähle ich als Beispiel Büroräume, in denen zum Schlafen geeignete Möbel stehen ;-) (die LBO gilt doch auch für Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung? *veg*) | ||||
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