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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FW-Fahrzeuge nur in der eigenen Stadt versichert ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 809410 | ||
Datum | 26.06.2015 17:10 MSG-Nr: [ 809410 ] | 4321 x gelesen | ||
Die besonderen Regeln für "Mietwagen" gelten aber für die gewerbsmäßige Vermietung, damit wird man den beschriebenen Vorgang kaum gleichsetzen können. Wenn es um selbst verursachte Schäden am Fahrzeug geht, dann handelt es sich um eine Kasko-Versicherung. Deren Inhalt kann man mehr oder weniger frei verhandeln. Wenn die Feuerwehr Reutlingen da mit speziellen Bedingungen Kosten einspart, mag das wohl für diesen Fall etwas komplizierter geworden sein. | ||||
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