Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit? | 79 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 809611 |
Datum | 01.07.2015 19:05 MSG-Nr: [ 809611 ] | 21785 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
Persönliche Nachricht (über myForum)
Tach,
geschrieben von Manuel J.:
Ich habe hier mal bewusst Deine implizierte Aussage, dass ich den falschen Paragraphen des falschen Gesetzes herausgesucht habe weg gekürzt,
Womit ich nicht so ganz einverstanden bin, weil...
um die Frage zu stellen, was Deiner Meinung nach uns denn bei der Diskussion weiter bringt?
... da bereits stand, was ich Dir jetzt gerne nochmal schreibe:
Jedenfalls nicht, indem man einen x-beliebigen Paragraphen heraussucht und dann versucht, ihn auf das Thema anzuwenden! Das bringt die (eine, jede) Diskussion auf keinen Fall auch nur ein Stück weiter, sondern verunsichert im Zweifelsfall nur und / oder eröffnet unsinnige Nebenschauplätze - wie unseren jetzt hier!
Wollte ich eigentlich nicht, aber ich habe mich jetzt mal kurz ein kleines bißchen in das Thema eingelesen - und siehe da:
Punkt 1 - nicht nur den Paragraphen (hier § 221 a StGB - im vollen Wortlaut) heraussuchen, sondern auch nachsehen, in welchem Kontext er steht!
Quelle 1: Wikipedia
Quelle 2: Erläuterung auf Anwalt.de, relevant vor allem Absatz 2
Quelle 3: Erläuterungen einer Anwaltskanzlei
Diese drei Quellen nur beispielhaft und ganz auf die Schnelle ergoogelt. Und was liest man da?
§ 201 a zielt auf unbefugte Aufnahmen im Intimbereich ab, zum Beispiel durch Handys, Spycams und dergleichen. Die Problematik von heimlichen Aufnahmen im schulischen Bereich (Stichwort Mobbing) wird genannt, auch heimliche Nacktaufnahmen. Als "höchstpersönlicher Lebensbereich" wird weiter besonders die Wohnung (aber auch Zelt, Hotelzimmer, Sauna, (Schul-) Umkleide) genannt. Bezogen auf den Journalismus wird der Paragraph hinsichtlich von Paprazzi relevant (wenn man hier von Journalismus sprechen möchte), Wikipedia nennt die Bedenken namhafter Journalisten hinsichtlich heimlicher Aufnahmen im Enthüllungsjournalismus.
In keinem dieser "Kommentare" wird jedoch auf die ganz normale Berichterstattung im Zusammenhang mit zum Beispiel Unfällen, Unglücksfällen oder ähnlichem eingegangen. Kann ja auch irgendwie nicht hinkommen, denn würde § 201 a StGB hier regelmäßig Anwendung finden, würde sich Ferdl (und seine vielen "normalen" Kollegen) schon mit der einfachen, puren Aufnahme des Geschehens strafbar machen! -> Unter Strafe gestellt im Sinne des § 201 a ist schon das unerlaubte Erstellen von Bildaufnahmen! Fazit: § 201 a passt hier also nicht, kann nicht passen!
Also wir sprechen hier aber nicht über komplizierte Patentrechtsfälle, sondern diskutieren die Frage, ob man "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" machen darf. Wenn ich als Laie scheinbar dabei schon den entsprechenden kurzen Gesetzestext falsch interpretiere, dann frage ich mich, wie ich mich überhaupt gesetzeskonform verhalten können soll.
Es ist in der Tat oft gar nicht so einfach, sich gesetzeskonform zu verhalten. Sieht man zum Beispiel häufig bei Steuersachen, wo die Betroffenen dann ganz kleinlaut vorm Kadi sitzen - Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, wobei die absolute Unwissenheit speziell hier natürlich auch oft angezweifelt werden darf... ;-) Ansonsten q.e.d. - das ist es ganau, was ich meinte: Es reicht bzw. klappt eben nicht, einen Satz aus einem Paragraphen herauszunehmen und einfach auf eine Fragestellung zu beziehen. Sicherlich ist eine verunfallte Person zunächst mal "hilflos". Aber ein Pressevertreter erstellt hier eben nicht "unbefugt eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt", wie im § 201 a formuliert, sondern er nimmt mit seinen Aufnahmen das grundrechtlich verbriefte Recht der freien Berichterstattung durch die Presse wahr. Das ist doch kein Punkt, den wir hier ernsthaft diskutieren wollen (wie auch immer wir persönlich Bilder von Unfällen usw. usf. in den Medien ethisch bewerten mögen)?
Daher, geschrieben von mir:
Und ich ganz persönlich sehe den von Dir zitierten Paragraphen nicht im entferntesten als anwendbar für die Arbeit der Presse an!
Allerdings geantwortet von Dir (noch so ein q.e.d.):
Und das obwohl deren Arbeit, die "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" ausdrücklich erwähnt wird?
Ja, richtig, wird ausdrücklich erwähnt. Und was steht das komplett? ->
"(4) Absatz 1 Nummer 2 [...] gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich [...] der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen."
Die "Berichterstattung" ist doch ganz ausdrücklich ausgenommen?!?!
Aber ich möchte wirklich versuchen Deine Kritik anzunehmen: Wie sollte man auf solch ein Thema reagieren?
Jetzt komm mir bitte nicht mit Nuhr "Wenn man keine Ahnung hat, ...".
Ganz grundsätzlich? - Man kann doch den Ferdl sowieso nicht ernst nehmen, ein Kommentar erübrigt sich daher an sich...
Sonst - tut mir leid, hat schon ein bißchen was von Nuhr (und von Bart Simpson):
Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!
Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!
Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!
;-)
Vielleicht diskutieren wir besser per PN weiter?!
Nee, bin damit dann jetzt auch raus aus dem Thema!
Gruß
Daniel
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