News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit? # | 79 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 809658 | ||
Datum | 02.07.2015 15:24 MSG-Nr: [ 809658 ] | 21473 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Adrian R. Außerhalb des Gefahrenbereichs darf der Fotograf seine Grundrechte voll nutzen. Sollte er gegen §201a StGB verstoßen muss dies im nachhinein rechtlich geahndet werden, ein Unterbinden der Aufnahmen ist im Regelfall unzulässig. So sehe ich das auch. Auch wenn ich zugebe, dass mein Bauchgefühl manchmal was anderes sagt, sollten wir als FW gelassener damit umgehen, wenn ein Fotograf Bilder oder Filmaufnahmen macht. Vor allem weil wir keine Aufgaben der Strafverfolgung oder Gerichtsbarkeit wahrnehmen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|