Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit? | 79 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 809659 |
Datum | 02.07.2015 16:12 MSG-Nr: [ 809659 ] | 21680 x gelesen |
Das gleiche Gericht, das hier die Pressefreiheit auf einen so hohen Standpunkt stellt, hat das einige Jahre vorher (1990) in einem wiederum anderen Zusammenhang noch deutlich anders gehandhabt. Damals wollte ein Pressevertreter bei einer öffentlichen (!) Stadtratssitzung ein Tonbandgerät mitlaufen lassen. Der Stadtrat hat sich dagegen ausgesprochen und wollte gerichtlich erreichen, dass dem Pressevertreter untersagt wird die teils vorhandenen Aufzeichnungen in irgendeiner Form zu nutzen. Also quasi Zensur in Perfektion, sowohl Vorzensur (= Verhindern der Herstellung von Pressematerial) als auch Nachzensur (= Verhindern der Veröffentlichung bereits gefertigten Materials) - könnte man meinen. Das Recht, Tonbandaufzeichnungen in Sitzungen kommunaler Gremien, auch wenn sie öffentlich sind, zu verbieten, war damals schon in mehreren (auch der zutreffenden) Gemeindeordnungen zu finden.
Das BVerwG hat aber dem Stadtrat Recht gegeben, und zwar nicht mit der Begründung, die Persönlichkeitsrechte der Kommunalpolitiker wären betroffen und hier gegen die Pressefreiheit abzuwägen (das hatte der Stadtrat vorgetragen), sondern das die Funktion des Stadtrates durch die Pressearbeit gestört werden könnte. Denn gerade in kleineren Kommunen könnten die Lokalpolitiker, wenn die Presse ihre Aussagen wortwörtlich mitschneidet, dadurch in ihrer freien Rede und Meinungsdarstellung in der Sitzung gestört werden. Eine (Zitat) "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" würde durch die Tonaufzeichnung der Presse verhindert, und das stört wiederum das öffentliche Interesse an einem geregelten Sitzungsbetrieb. Das sei aber höher zu bewerten als die Pressefreiheit.
So, zurück zur Feuerwehr. Die Funktion bzw. das staatliche Interesse an einer erfolgreichen Arbeit von Feuerwehren/Rettungsdiensten an Einsatzstellen dürfte noch recht unbestritten sein. Gedankenspiel: Eine "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" erleichtert unsere Arbeiten an Unfallstellen doch schon enorm. Gerade bei kleineren Wehren könnte man dann auch auf die Idee kommen, dass eine sehr intensive Pressebeobachtung an einer Einsatzstelle auf die Einsatzkräfte einen Druck ausübt, der über das normale und vertretbare hinaus geht und die Arbeiten so behindert, dass die Funktion der staatlichen Hilfe (und letztlich die Kundschaft...) darunter leidet. Und die Rechtsgrundlagen, an unseren Einsatzstellen für ruhiges Arbeiten zu sorgen, sind grundsätzlich auch vorhanden...
Bevor jetzt jeder seinen nächstbesten Medienvertreter vom Blechschaden-VU direkt vors Gericht zerrt: Das will ich damit nicht sagen. Nur für die Extremfälle, Möglichkeiten gibt es durchaus, und möglicherweise würde eine Einschränkung der Pressefreiheit in diesen Fällen auch in unserer heutigen, mediengeprägten Welt noch vor den höchsten Gerichten standhalten. Die Pressefreiheit gehört zwar zu den Grundrechten, aber auch Grundrechte haben gewisse Schranken. Die Schranken der Pressefreiheit gehören dabei zu den leichtgängigsten, die es gibt: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" (Art. 5 abs. 2 GG). Und allgemeine Gesetze sind nun wirklich keine Hürde, davon gibt es schon einige. Unsere kommunalen, öffentlich tagenden Gremien dürfen heutzutage immer noch Tonband - wie auch Filmaufzeichnungen wie sie gerade wollen untersagen, um ihrer Arbeit weiterhin ruhig nachgehen zu können, auch wenn diese ausdrücklich per Gesetz "öffentlich" ist.
Nur regt sich niemals ein Medienvertreter großartig darüber auf, denn da fließt ja i.d.R. auch kein Blut ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [02.07.15 16:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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