Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit? | 79 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 809676 |
Datum | 02.07.2015 21:34 MSG-Nr: [ 809676 ] | 21040 x gelesen |
Verkehrsunfall
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thorsten H.Ist das wirklich Dein Ernst? Das ich es für möglich halte, dass ein Gericht in einer solchen Streitfrage zu Gunsten der Einsatzkräfte entscheiden würde? Ja. Wenn man das schon anderen ehrenamtlichen Stellen der kommunalen Verwaltung zugesteht, durch Medieninteresse zu stark unter Druck zu geraten, bei denen es u.U. um weitaus weniger geht, und wenn ich schaue, wie sich der sagenumwobene Ehrenamtsbonus manchmal in der Rechtssprechung rund um Feuerwehrgeschichten darstellt... Ja, ist mein Ernst.
Aber nochmal: Kein Freifahrtschein für alle Feuerwehren in allen Einsatzlagen...
Geschrieben von Thorsten H.Wenn man sich durch die Anwesenheit von Medienvertretern ablenken lässt, wie ist es dann mit laut schreienden Angehörigen, Verletzten, panischen Betroffenen... Um die Angehörigen und panisch reagierende Betroffene wird man sich auch in entsprechender Entfernung zu laufenden Rettungs-/Bergungsarbeiten kümmern, das Verletzte gezielt ruhig gestellt werden um die Rettungsarbeiten insgesamt ruhiger ablaufen zu lassen ist auch nichts neues, gerne werden dazu auch Spezialkräfte gerufen (Notfallseelsorge, Ärzte)...
Und wo wir schon bei "schreienden Angehörigen, Verletzten, panischen Betroffenen" sind, kann man auch wieder die Frage stellen, wie diese denn auf eine für diese gefühlt zu aggressive Medienpräsenz reagieren, und ob es nicht Aufgabe von uns ist diese davor zu schützen?
Geschrieben von Thorsten H.Abgesehen davon, dass wir weder Polizei, noch Staatsanwalt oder Richter sind. Und denen sollten wir es dann überlassen, wenn sich ein Medienvertreter rechtswidrig verhält. Staatsanwalt und Richter werden sich immer erst im Nachhinein zum Geschehen damit beschäftigen, der Einsatz ist bis dahin schon gelaufen. Dann kann man die zwar noch beschäftigen, bringt nur nichts mehr für den konkreten Fall. Die Polizei ist da eher ein Ansprechpartner, das sind aber zum einen die, die heute schon an diversen Einsatzstellen nicht gerade personell überbesetzt aufschlagen, und zum anderen bieten diverse Brandschutzgesetze aus genau solchen Gründen den Feuerwehren bzw. Einsatzleitern ebenfalls ausgesuchte polizeiliche Befugnisse.
Geschrieben von Thorsten H. Und nur weil etwas den eigenen Vorstellungen von Moral/ Ethik widerspricht, ist es noch lange nicht rechtswidrig. Das ist ja richtig, aber wo will man hier eine Grenze ziehen, ohne solche an sich natürlich sehr subjektiven Punkte mit einfließen zu lassen? Dass die Pressefreiheit eine komplette, alles erlaubende Pressenarrenfreiheit ist, ist so (grund)gesetzlich auch nicht vorgesehen, und diese Schranken den Pressevertretern ganz alleine zu überlassen, wohl auch nicht. Gerade weil "Presse" an sich zunächst ja jeder sein kann, hätte ich damit dann auch ein immenses Problem. Hol ich mir halt ne Kamera, werde Pressefotograf und fordere beim nächsten VU meine Pressefreiheit ein, um zur lückenlosen Dokumentation auf dem Azubiplatz im RTW mit zur Klinik fahren. Wer hindert mich dran? Wenn mir ein Richter die Schranken dann hinterher zeigt, bin ich ja trotzdem mitgefahren, und das Honorar der Blut-Zeitung wird wohl für alle möglichen Strafen locker ausreichen ;-)
Und da wir im Einsatz auch ordnungsbehördliche Befugnisse (und Aufgaben) haben, spielen da letztlich Moral und Ethik sehr wohl eine Rolle bei der Frage, wann wir wie handeln. Wenn auch nicht unsere eigenen Vorstellungen, sondern die, die "nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen" werden (so mal das BVerfG zur öffentlichen Ordnung). Und da kann das Verhalten von Medienvertretern an Einsatzstellen durchaus gegen verstoßen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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