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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809862
Datum09.07.2015 08:47      MSG-Nr: [ 809862 ]4103 x gelesen

Pistorius sagte, er finde es zutiefst abstoßend, wenn Gaffer mit ihren Handys Verletzte oder gar Halbtote aufnehmen, um sich damit im Netz zu profilieren.Da hat er ja Recht.

Außer der Presse habe niemand das Recht, Aufnahmen von Unfällen und Opfern zu machen.Wenn man die Gruppe "Presse" hier gesondert behandeln will, wird man sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, wer überhaupt zu dieser Gruppe gehört. Da hat sich der Herr Pistorius aber einiges vorgenommen. Einerseits kann eine wie auch immer geartete Definition bzw. Anforderung an "Presse" dazu dienen, dass auf diesem Sektor die Qualität wieder spürbar zunimmt, der Markt ein paar schwarze Schafe verliert, die "guten" Journalisten vielleicht auch wieder etwas mehr verdienen... Andererseits wird es immer ein heftiger Eingriff in die Pressefreiheit sein, wenn man den Zugang zur Gruppe "Presse" in irgendeiner Form reguliert.

Außer Journalisten könne auch niemand die Erstellung mit einem Informationsrecht für die Öffentlichkeit rechtfertigen.Aufnahmen von Unfällen - ok. Aber Aufnahmen von Opfern - wozu? Reichen zur Information der Öffentlichkeit Unfallfotos ohne Opfer etwa nicht aus?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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