Die Frage ist, ob Reutlingen Ihre Fahrzeuge überhaupt versichert hat.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 PflVG müssten Sie das gar nicht, da sie über 100.000 Einwohner haben.
Nächste Frage ist, wer stellt sich im Falle eines Falles vor den Gemeinderat und erklärt, dass ein sündhaft teures Fahrzeug kaputt ging, weil es zur Vorführung bei der Nachbarwehr war?
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |